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Berger ist ein lokal verwurzelter, aber überregional geschätzter Experte für bAV-Konzepte. Wir legen großen Wert auf die Einhaltung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Rahmenbedingungen und führen eine individuelle Analyse bestehender Verträge und Vereinbarungen durch. Als offizielles Versorgungswerk der Handwerkskammer für München und Oberbayern sind wir mit den spezifischen Abläufen im Handwerk bestens vertraut und setzen die betriebliche Altersversorgung in verschiedenen Tarifverträgen um.
Des Weiteren bieten wir die Überprüfung und gegebenenfalls Restrukturierung bestehender Versorgungswerke, insbesondere von Pensionszusagen, als Teil unserer Beratungsleistungen an. Wir identifizieren Risiken und Deckungslücken für unsere Kunden und unterstützen sie bei der Korrektur dieser Zusagen. Es wird zunehmend wichtiger, dass neben der Betriebsrente auch die entsprechenden Prozesse und Handlungsabläufe im Unternehmen etabliert werden. Nur so kann eine effiziente, rechtlich und haftungssichere betriebliche Altersversorgung aufgebaut und verwaltet werden. Mit Prozessplänen und umfangreichem Informationsmaterial begleiten wir unsere Kunden und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mit Ihrer Betriebsrente haben Sie schon einen richtigen Schritt für einen finanziell gesicherten Lebensabend getan. Nutzen Sie die Möglichkeit, aus diesem Grundstein ein tragfähiges Fundament entstehen zu lassen und sichern Sie sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand. Mit diesem Informationsblatt möchten wir Ihnen die häufigsten Fragen zu Ihrer Betriebsrente beantworten.
1. Was ist eine Betriebsrente (bAV)?
Die Betriebsrente ist eine Form der staatlich geförderten Altersversorgung. Ihr Arbeitgeber sagt Ihnen im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses eine Versorgung zu. Ziel der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist der Aufbau einer lebenslangen zusätzlichen Rente für jeden Arbeitnehmer. In Ihrem Unternehmen ist der Münchener Verein (Versorgungswerk der Handwerkskammer) Partner bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.
2. Wie wird die Betriebsrente gefördert?
Durch die zunehmende Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung fördert der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge. Im Jahr 2025 sind monatlich 322 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei und darüber hinaus noch bis zu 644 EUR steuerfrei.
Durch eine Entgeltumwandlung reduziert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt, so dass sich die Abgabenlast verringert und der Nettoaufwand für die Betriebsrente entsprechend kleiner wird.
3. Wie unterstützt mein Arbeitgeber die Hinke-Rente
Ihrem Unternehmen ist die Versorgung seiner Mitarbeiter über das Berufsleben hinaus sehr wichtig. Aus diesem Grund unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber beim Aufbau einer soliden Altersversorgung durch die Zahlung eines Arbeitgeberbeitrages in Höhe von monatlich 50,00 EUR in einen Direktversicherungsvertrag beim Münchener Verein. Zusätzlich zahlt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss (lt. BRSG) in Höhe von 15 % zum jeweiligen Entgeltumwandlungsbetrag.
4. Was ist zu tun, wenn sich am Beschäftigungsverhältnis etwas ändert?
Die Betriebsrente hängt direkt mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis zusammen. Damit Ihre betriebliche Versorgung richtig abgewickelt werden kann, teilen Sie bitte Veränderungen am Beschäftigungsverhältnis (z.B. Elternzeit, längere Krankheit, Ausscheiden etc.) unverzüglich dem Versorgungsträger oder Ihrem Ansprechpartner für die Betriebsrente mit.
5. Was passiert beim Ausscheiden aus der Firma?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag beitragspflichtig fortzuführen, sowohl über einen neuen Arbeitgeber –mit allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen- als auch privat mit einem individuellen Beitrag. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Besuch einer weiterführenden Schule.
6. Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Die bAV, finanziert aus Entgeltumwandlung, ist unverfallbar. Der Vertrag wird aus der Insolvenzmasse ausgesondert und dem Arbeitnehmer übertragen. Somit kann der Arbeitnehmer den Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber oder privat (beitragspflichtig oder beitragsfrei) fortführen, siehe auch Pkt.
7. Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn mir etwas passiert?
Sollte Ihnen etwas zustoßen, erhalten Ihre steuerlich begünstigten Hinterbliebenen, entsprechend der Vereinbarung, das Geld aus der betrieblichenAltersversorgung. Bei Tod während der Ansparphase wird die Todesfallleistung an die berechtigten Hinterbliebenen lt. Erklärung zu Hinterbliebenenversorgung ausbezahlt. Die Todesfallleistung ist im Angebot ausgewiesen. Bei Tod während des Rentenbezugs wird die Altersrente an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt.
8. Wie kann ich meine Betriebsrente auf Dauer wertstabil halten?
Die regelmäßige Überprüfung der eigenen Versorgung ist wichtig, um im Alter keine böse Überraschung zu erleben. Um der Inflation entgegenzuwirken, ist auch eine laufende Anpassung der Beiträge sinnvoll. Das können Sie im Einzelfall entscheiden.
9. Muss ich auf die Leistungen aus meiner Betriebsrente Steuer und Sozialversicherung zahlen?
Grundsätzlich ja. Jedoch profitieren Sie von Freibeträgen bei Steuer und Sozialversicherung. So kann gegebenenfalls der Altersentlastungsbetrag des § 24 a EStG von steuerpflichtigen Rentenleistungen abgezogen werden. Dieser wird allerdings je Rentenbeginnjahr sukzessive reduziert. Zudem gibt es noch den steuerlichen Grundfreibetrag, der sich jedes Jahr ein wenig erhöht. Für das Veranlagungsjahr 2025 liegt er bei 12.096 EUR bzw. 24.192 EUR für Ehepaare.
In der Sozialversicherung sind Betriebsrenten unter dem monatlichen Freibetrag von derzeit 176,75 EUR nicht beitragspflichtig (Stand 2025).
10. Wer ist mein Ansprechpartner für die Betriebsrente?
Ansprechpartner rund um Ihre Betriebsrente ist grundsätzlich Ihr Arbeitgeber.
Partner Ihres Unternehmens in Sachen betriebliche Altersversorgung ist die
Berger Vorsorge GmbH
Frau Renate Koch und Herr Sebastian Schreiner
Ludwigstr. 36 – 83435 Bad Reichenhall
Telefon: (08651) 761 89 – 0
E-Mail: bAV@vb-berger.de