Zwangsrente für SelbstständigeJetzt vorbeugen!
Jeder Selbständige sollte sich seinen aktuellen Status bestätigen lassen.
KLEFFNER Rechtsanwälte empfehlen dringend, jeder Person, die derzeit ohne weiteres als „selbstständig“ gilt und damit nicht sozialversicherungspflichtig ist, diesen Status im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens bestätigen zu lassen. Mehr dazu im Infoblatt, das wir in Zusammenarbeit mit RA Markus Kleffner für Sie zusammengestellt haben, und das Sie ganz einfach unter diesem Link Infoblatt "Zwangsrente für Selbststände" herunterladen können.