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Berger ist ein lokal verwurzelter, aber überregional geschätzter Experte für bAV-Konzepte. Wir legen großen Wert auf die Einhaltung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Rahmenbedingungen und führen eine individuelle Analyse bestehender Verträge und Vereinbarungen durch. Als offizielles Versorgungswerk der Handwerkskammer für München und Oberbayern sind wir mit den spezifischen Abläufen im Handwerk bestens vertraut und setzen die betriebliche Altersversorgung in verschiedenen Tarifverträgen um.
Des Weiteren bieten wir die Überprüfung und gegebenenfalls Restrukturierung bestehender Versorgungswerke, insbesondere von Pensionszusagen, als Teil unserer Beratungsleistungen an. Wir identifizieren Risiken und Deckungslücken für unsere Kunden und unterstützen sie bei der Korrektur dieser Zusagen. Es wird zunehmend wichtiger, dass neben der Betriebsrente auch die entsprechenden Prozesse und Handlungsabläufe im Unternehmen etabliert werden. Nur so kann eine effiziente, rechtlich und haftungssichere betriebliche Altersversorgung aufgebaut und verwaltet werden. Mit Prozessplänen und umfangreichem Informationsmaterial begleiten wir unsere Kunden und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unter bAV versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung zusagt. Sie trägt zur sozialen Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei.
Verminderte Steuerlast: Übernimmt der Arbeitgeber Beiträge für die bAV, kann er sie von der Steuer absetzen (Betriebsausgaben). Dadurch sinkt die Steuerlast des Arbeitgebers.
Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität: Durch Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter. Dadurch steigen Motivation und -Mitarbeiterzufriedenheit. Gleichzeitig steigt die Attraktivität gegenüber Neubewerbern.
Freie Wahl: Sie können den Durchführungsweg für die bAV selbst bestimmen.
Die betriebliche Altersversorgung lässt unterschiedliche Lösungen für die Umsetzung der Betriebsrente zu. Es existieren 5 Durchführungswege.
Direktversicherung
Unterstüzungskasse
Pensionszusage
Pensionskasse
Pensionsfonds
Ja, in der Regel ist es möglich, die bereits aufgebaute betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Fortführung bei einem neuen Arbeitgeber oder die Übertragung in eine andere Versorgungseinrichtung. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig über die genauen Modalitäten zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Lösung zu finden.